Bitte vor Pensionsantritt unsere AGB durchlesen. Darunter finden Sie unsere Preise.
- Der Auftraggeber / Tierbesitzer sichert hiermit zu, dass das in Verwahrung gegebene Tier gesund und aktuell gegen Krankheiten geimpft, entwurmt und mit einem
aktiven Schutz gegen äußere Parasiten versehen ist.
Bringt ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die Pension, trägt der
Tierhalter
die dadurch entstehenden Kosten für die Mitbehandlung anderer Tiere und für die Desinfektion
der Pensionsräume.
- Der gültige Impfpass ist der Hunde- und Katzenpension bei Abgabe des Tieres zu übergeben.
- Für Hunde, die in der Hundepension aufgenommen werden, muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
- Die Haftung der verwahrenden Hunde- und Katzenpension wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden die durch
Pensionstiere an anderen Tieren, der Pensionseinrichtung oder den Räumen entstehen haftet der Tierbesitzer.
- Die Hunde- und Katzenpension übernimmt keine Haftung und Verantwortung falls ein Pensionsgast den vorschriftsgemäß gesicherten Zaun überwindet oder
untergräbt, oder sich bei einem Spaziergang von der Leine löst und weg läuft.
- Sollte das Tier besonderer tierärztlicher Behandlung bedürfen, so wird diese durch einen von der Tierpension im Namen des Tierbesitzers beauftragten
Tierarzt durchgeführt. Die Betreiber der Tierpension werden hiermit ausdrücklich vom Auftraggeber/Tierbesitzer zum Abschluss des tierärztlichen Behandlungsauftrages ermächtigt. Sie soll zuvor – so
weit zeitlich möglich (Notfall) – Rücksprache mit dem Tierbesitzer halten. Die für die tierärztliche Behandlung entstandenen Kosten werden vom Tierarzt direkt dem Besitzer in Rechnung gestellt.
Sollte die Tierpension mit den Behandlungskosten in Vorkasse gegangen sein, sind die Kosten bei Abholung des Tieres in bar zu begleichen.
Hinzu kommen etwaige Kilometergeld-Kosten in Höhe von 0,85€ pro tatsächlich gefahrenen
Kilometer zuzüglich des etwaigen Zeitaufwands in Höhe von 15,00€ pro Stunde.
- Über derzeit bekannte Erkrankungen oder charakterlichen Eigenschaften des Tieres wurden die Betreiber der Tierpension aufgeklärt.
- Für Schäden die durch falsche Angaben des Tierbesitzers entstehen, wird keine Haftung übernommen.
- Bei Verlängerung des Vertrages ist darauf zu achten, dass dies rechtzeitig, d.h. mindestens 3 Tage vor Ablauf der vereinbarten Pensionszeit erfolgt. Die
Nachzahlung kann bei Abholung des Tieres erfolgen.
- Wird das Tier, ohne neuerlich vereinbarte Verlängerung des Aufenthalts und Zahlung der Rechnung, zwei Wochen nach dem vereinbarten Termin noch immer
nicht abgeholt, wird es einem Tierschutzverein übergegen. Eventuellen Transport und sonstige Kosten sind vom Auftraggeber/ Tierbesitzer zu tragen.
- Herkunftsnachweis:
Der Auftraggeber/ Tierbesitzer versichert, dass das Tier sein Eigentum ist, bzw. er über die rechtliche Herrschaft uneingeschränkt
verfügt. Der Auftraggeber/ Tierbesitzer versichert, dass keine Besitzansprüche von anderen auf dem Tier lasten.
- Bei Verlängerung des Aufenthaltes gemäß Punkt s.o. gilt der Vertrag weiter, sofern sich seitens der Pension oder des Kunden nichts geändert
hat.
- Gerichtsstand Passau
- Die Pensionskosten betragen:
Für Katzen:
Aktuelle Preise auf Anfrage.
Falls spezielle Futtermittel benötigt werden, sind diese mitzubringen, die Pensionskosten bleiben allerdings gleich. (Nur in Einzelzimmer möglich)
Für Hunde:
Aktuelle Preise auf Anfrage.
Ihr Hund kann gerne Fleisch aus unserem Sortiment bekommen, welches je nach
Menge verrechnet wird.
Der Bringtag wir als ganzer Tag gerechnet.
Der Abholtag, bei Abholung vor 11:00 Uhr als halber Tag. Nach
11:00 Uhr ebenfalls als ganzer Tag.
Abholen oder Bringen an Sonn- und Feiertagen: auf Anfrage.
Wir haben keine festen Bring- und Abholzeiten und sind auch Sonn- und Feiertags für Sie da. Um unseren Pensionshunden- und Katzen einen geregelten Tagesablauf bieten
zu können, werden Bring- und Abholzeit im Vorfeld bindend vereinbart. Wir bitten um Einhaltung der vereinbarten Zeiten, denn jede Unpünktlichkeit schadet den anderen Pensionsgästen und dem
vorgesehenem Tagesablauf.
3 Wochen vor gebuchtem Pensionsbeginn: 30% der Pensionskosten
2 Wochen vor Pensionsbeginn: 50% der Pensionskosten
1 Woche vor Pensionsbeginn: 75% der Pensionskosten
Absage oder nicht Erscheinen am vereinbarten Pensionstag:100% der Pensionskosten
Besondere Vereinbarungen: Bitte diese vorab oder spätestens bei Pensionsbeginn mitteilen.